Bei der Verwaltung wohnwirtschaftlich genutzter Immobilien bestimmen sich die Aufgaben weitgehend nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG), den Regelungen in den Teilungserklärungen sowie den Beschlüssen der Eigentümerversammlungen. Mit der WEG-Verwaltung ist für uns ein umfassendes Tätigkeitsspektrum in kaufmännischer und technischer Hinsicht verbunden.

Hierzu gehört unter anderem:

  • Regelmäßige Besichtigung der Anlage, um Schäden rechtzeitig festzustellen.
  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümer.
  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes. Instandhaltung und Instandsetzung des Eigentums durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen.
  • Aufstellung der jährlichen Hausgeldabrechnungen.
  • Ordnungsgemäße Verwaltung der Rücklagen.
  • Abschluss von Verträgen sowie Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen (z. B. Abschluss und Kündigung von Verträgen, Abschluss von Wartungsverträgen).
  • Abschluss von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch die Gesellschafterversammlung beschlossen wurden.
  • Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit.

Soweit wir einzelne Tätigkeiten nicht selbst ausführen, bedienen wir uns der Unterstützung von Dienstleistungsunternehmen vor Ort, die wir sorgfältig auswählen und ständig kontrollieren.